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Haushaltsversicherung in Österreich

Das neu bezogene Haus oder die Wohnung - lange wurde oft darauf gespart. Ebenso sorgfältig ging es daran, die Einrichtung zu planen und somit ein Heim zu errichten, in dem sich nicht nur die Bewohner geborgen fühlen, sondern das auch von den Gästen gerne aufgesucht wird. Doch schon der Volksmund weiß: Je mehr vorhanden ist, desto mehr kann auch kaputtgehen. Und so kommt es nicht selten vor, dass früher oder später die Waschmaschine streikt, ein Kurzschluss der elektrischen Verbindungen den Kühlschrank zerstört oder dass ganz simpel der auslaufende Wasserhahn ein nasses Malheur auf dem Parkett hinterlässt. Diese Schäden sind nicht nur sehr ärgerlich, sondern gemeinhin auch mit hohen Kosten verbunden. Gerade dann, wenn neue Geräte angeschafft werden müssen oder der Holzfußboden um Sanierung fleht, dann wird es teuer. Wer diese Ausgaben fürchtet, sollte sich bereits frühzeitig um eine Haushaltsversicherung bemühen. Sie deckt die Schäden und gleicht finanzielle Verluste somit aus.

Die Haushaltsversicherung - was ist sie und worin liegt ihr Sinn?
Es gibt unterschiedliche Policen, die sich um die verschiedenen Schäden kümmern, die an oder im Haus sowie durch den Bewohner oder durch Dritte verursacht werden können. Doch gerade wenn etwa der Blitz einschlägt und das Dach verwüstet und daneben noch dafür sorgt, dass im Gebäude die wertvollen Vasen umfallen und bersten, dann sind die Zuständigkeiten oft nicht eindeutig. Denn hier gäbe es eine Vielzahl an Versicherungen, die zwar die Mängel am Haus begleichen. Für das Inventar und die vorhandenen Gebrauchsgegenstände kommen sie in der Regel nicht auf. Um die Lücken zu vermeiden, da somit im Schutz entstehen können, sollte eine Haushaltsversicherung abgeschlossen werden. Sie erlaubt es, den Kühlschrank ersetzen zu können oder dem Dielenfußboden die nötige Reparatur zu gönnen. Alle im Haus enthaltenen Gegenstände sind daher umfasst. Geht etwa zum Weihnachtsfeste der Christbaum in Flammen auf und fallen ihnen die wertvollen Schränke und Gardinen, die schönen Geschenke und sonstigen Dinge zum Opfer, dann greift die Haushaltsversicherung. Würde jedoch im Garten ein Baum zu brennen beginnen und Schäden am Gebäude hinterlassen, so ist ihr Geltungsbereich noch nicht erreicht. Diese Abgrenzung sollte stets erkannt werden, da sie die Zahlungspflicht begründet oder ausschließt.

Welchen Schäden werden übernommen?
Die Haushaltsversicherung deckt das gesamte Inventar ab. Somit also die Möbel, die Gebrauchsgegenstände und damit alles, was sich in den Räumen sowie den Nebengelagen befindet. Beispielhaft wäre hier der Sturm, der mit all seiner Macht die Fenstergläser brechen lässt, die Haustür von außen beschädigt oder die Dachrinne zu Boden reißt. Diese Schäden wären allesamt am Gebäude und somit nicht in der Wohnung aufgetreten. Die Haushaltsversicherung käme dafür somit nicht auf. Ist der Wind jedoch so stark, dass nicht nur das Fenster zu Bruch geht, sondern auch die teure Vitrine im Wohnzimmer in Mitleidenschaft gerät und die darin befindlichen chinesischen Teetassen zerstört werden, dann ist sehr wohl das Inventar betroffen - die Police greift. Auch sonstige Naturereignisse, die Defekte im Haus hervorrufen, sind abgesichert. Seien sie durch Feuer, Wasser, Stürme, Erdbeben oder undichte Leitungen entstanden. Positiv dabei ist, dass auch solche Schäden übernommen werden, die durch Dritte entstehen. Zum Beispiel dann, wenn sich Einbrecher am Inventar zu schaffen machen. Dabei ist es unerheblich, ob die Gegenstände gestohlen oder zerstört werden. Auch alle Folgen von Vandalismus gleicht die Versicherung aus. Selbst wenn im freundschaftlichen Beisammensein einige Objekte demoliert werden und die Schuldfrage nicht gänzlich geklärt ist, werden die Schäden ersetzt.

Welche Haftungsausschlüsse sind vorgesehen?
Allerdings kann die Haushaltsversicherung nicht alle finanziellen Nachteile begleichen, die zunächst von ihr umfasst zu sein scheinen. Jede Police beinhaltet daher einen Haftungsausschluss und zieht somit die Grenze: Wann muss die Agentur zahlen und wann ist sie davon befreit? Grundsätzlich ist das im vorliegenden Themenkreis immer dann der Fall, wenn die Schäden selbst herbeigeführt wurden. Kann also nachgewiesen werden, dass der Christbaum nicht durch einen Defekt der elektrischen Kerzen in Flammen aufging, sondern dass der Brand bewusst gezündet wurde, so wird der wirtschaftliche Nachteil nicht beglichen. Ähnlich sieht es aus, wenn mögliche Vorkehrungen zur Vermeidung des Malheurs unterlassen wurden. Also dann, wenn die nötigen Sicherheitsmaßnahmen nicht vorhanden sind und somit schlicht fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Police ist daher kein Freibrief, sondern kann erst ihre Wirkung entfalten, wenn der Eigentümer alle Sorgfalt walten lässt, um Beschädigungen zu vermeiden. Wird der Christbaum also mit einer Vielzahl echter Kerzen behangen und auf einen wackeligen Sockel gestellt, so verwundert es nicht, wenn er fällt und das Inventar in Flammen setzt. Auch hier käme die Versicherung nicht auf. Auch wer in den Urlaub fährt und Türen oder Fenster nicht richtig verschließt, haftet selbst. Erst wenn alle Maßnahmen getroffen wurden, kann die Versicherung ihren Pflichten nachkommen.