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Unfallversicherung in Österreich

Gerade das schöne Wetter lädt förmlich dazu ein, die herrlichen Temperaturen an der frischen Luft zu verbringen. Etwa bei einem Ausflug mit dem Rad, einen Fußballspielchen mit den Freunden oder einem Spaziergang in der Natur. Nicht weniger Reize hat der Winter mit seinen schneebedeckten Landschaften. Doch so angenehm das alles wirken mag, so hoch ist bei alledem auch das Unfallrisiko. Gemeint sich damit nicht zwingend die kleinen Stürze, die auf eisglattem Fußweg geschehen und gleich wieder vergessen sind. Was aber, wenn die Radtour zu einem Unfall auf der Straße führt und der Betroffene einen Arm oder das Bein verliert? Gleiches gilt im Haushalt, wo die Gefahren eines schwerwiegenden Malheurs ungleich größer sind: Ein Sturz von der Leiter beim Fensterputzen kann mitunter zur Querschnittslähmung führen - und damit in der Invalidität enden. Wer diese Risiken vermeiden möchte, sollte sich für eine Unfallversicherung entscheiden. Sie lindert zwar nicht die gesundheitlichen Folgen, kann aber für die finanziellen Einbußen aufkommen.

Gesetzlich oder privat versichert?
Grundsätzlich ist es in Österreich so, dass bereits eine staatliche Unfallversicherung besteht. Sie kommt auf, wenn die sogenannten Wegeunfälle geschehen. Also immer dann, wenn das Kind von daheim zur Schule läuft oder sich auf dem Rückweg befindet. Ebenso, wenn Erwachsene sich zur Arbeit begeben oder von dort zurückkehren. Hier greift der staatliche Schutz per Gesetz. Doch diese an sich nützliche Absicherung hat auch Tücken. Denn schon kleinste Umwege schließen die Haftbarkeit aus. Kommt die Frau also von ihrem Beruf nach Hause und geht sie noch rasch beim Bäcker, dem Friseur oder einem Arzt vorbei, ist die direkte Verbindung zwischen Heim und Arbeitsplatz nicht mehr gegeben. Und wenn der Sohn nach der Schule noch kurz zu einem Freund mitgeht, um die neuesten Comichefte zu betrachten, käme der Staat ebenso wenig auf. Entscheidend ist es daher, auch privat vorzusorgen. Eine solche Unfallversicherung deckt dann alle Schäden, die eintreten können. Und dabei ist es egal, ob diese daheim, auf der Arbeit, dem Weg oder bei den Freizeitaktivitäten erfolgen. Der Schutz ist damit weitreichender. Allerdings sind auch die dabei anfallenden Kosten in der Regel nicht einfach zu bewältigen. Es sollte daher gut durchdacht werden, welche Leistungen gewünscht sind.

Welche Kosten treten auf?
Die Unfallversicherung listet in der Regel ganz genau auf, für welche Beschädigungen mit welchen Ersatzsummen gerechnet werden kann. So ist der Verlust des Armes natürlich höher versichert als die Amputation des Fingers. Je stärker der Grad der Invalidität, desto kräftiger wird die Versicherung zur Kasse gebeten. Oft zahlt sie dabei die Ersatzleistung in einer monatlichen Rente aus. Doch dieses Risiko lassen sich zumindest die privaten Anbieter dadurch vergüten, dass sie sich den Schutz durch die Gebühren der Versicherungsnehmer entgelten lassen. Wie hoch dabei die Belastung ist, hängt allerdings vom Einzelfall ab. In der Regel gilt: je höher das Alter, desto höher die Beiträge. Aber damit noch nicht genug, denn unterschieden wird auch, wer sich bei der Arbeit oder der Freizeitbeschäftigung erhöhten Gefahren aussetzt. So sind körperlich schwere Tätigkeiten etwa auf dem Bau oder an Maschinen eher für Unfälle geeignet als die sitzende Arbeit im Büro. Und wer sich nach dem Feierabend mit den Skiern die Piste hinabstürzt, wird eher von Knochenbrüchen ereilt werden als der Schachspieler oder Modellbastler. Je nach individueller Anforderung und unter Einberechnung aller Wünsche sollte die Versicherung nun eine Police erstellen, die den Risiken gerecht wird.

Welche Pflichten obliegen dem Versicherten?
In der Regel ist bereits der Abschluss der Police entscheidend. Er sollte in aller Offenheit geführt werden. Faktisch nutzlos ist es, eventuelle Gefahren zu verschweigen, um damit die monatlichen Gebühren zu senken. Natürlich fällt es auf, wenn sich der Versicherungsnehmer als Mensch ohne gefährliche Hobbys präsentiert - dann aber die Kosten ersetzt haben möchte, die beim Fallschirmsprung oder dem Motorradrennen entstanden sind. Hier schließt die Agentur meist auch eine Haftung aus. Das taktische Vorgehen zur Reduktion der Gebühren wäre damit gescheitert und der Betroffene bliebe auf seinen Kosten sitzen. Treten während der Versicherungszeit Änderungen ein, sollten sie dem Anbieter sofort mitgeteilt werden. Interessiert sich der Verbraucher plötzlich nicht mehr für das Briefmarkensammeln, sondern eher für waghalsige Manöver in den Bergen, so ändert sich die Gefahrenkategorie. Doch auch ein wenig Weitsicht ist gefordert: Gerade bei älteren Menschen können Knochenbrüche oder Verrenkungen beinahe aus heiterem Himmel geschehen. Meist ist dabei nicht der Unfall im herkömmlichen Sinne verantwortlich, sondern eine falsche Bewegung oder das Verheben an schweren Gegenständen. Hier sollte schon vorab dafür gesorgt werden, dass solche Begleiterscheinungen des Alters auch von der Police gedeckt sind und finanzielle Einbußen übernommen werden. Denn oft verfügt der Rentner ohnehin über ein knappes Budget und sollte dann nicht noch für das unverschuldete Malheur haften müssen.

Weiterführende Links:
www.private-unfallversicherung.at
www.auva.at