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Motorradrsicherung in Österreich

Neben den LKWs und PKWs unterliegen selbstverständlich auch die Motorräder der gesetzlichen Versicherungspflicht. Gleichheit besteht zwischen den Systemen der Motorrad- und der PKW KFZ-Versicherung.

Gesetzliche Deckung durch Haftpflichtversicherung
Die in diesem Zusammenhang abgeschlossene Haftpflichtversicherung zahlt, sofern ein Verkehrsunfall eigenverschuldet war, an den Geschädigten eine Schadensleistung, wie in den Versicherungsbedingungen vereinbart. Laut österreichischem Gesetz liegt die Mindestdeckungssumme bei 6 Millionen Euro. Es empfiehlt sich allerdings eine Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Mio. Euro abzuschließen. Alleine aus dem Grund, dass bei höheren Schäden (also über 6 Mio. Euro) die Differenz vom Versicherungsnehmer "aus eigener Tasche" beglichen werden muss. Dies gilt auch für Leistungen bzw. Zahlungen, die nicht im Vertrage vereinbart wurden.

Voll- oder Teilkasko?
Eine Kaskoversicherung abzuschließen ist selbstredend. Denn diese Art der Versicherung springt ein, wenn am eigenen Motorrad Schäden durch Vandalismus, eigenes Verschulden oder durch Diebstahl entstehen. So ist die Kaskoversicherung die sinnvolle Ergänzung zur KFZ Motorrad Haftpflichtversicherung. Bei der Kaskoversicherung gibt es zwei Varianten. Zum einen die Teilkasko und zum anderen die Vollkasko. Kasko kommt aus dem spanischen und bedeutet Körper. Gemeint ist in diesem Fall das Fahrzeug, also hier das Motorrad. Zwar ersetzen beide Arten Schäden am Fahrzeug, aber die Vollkasko versichert mehr. Ist aber dafür auch entsprechend teurer.

Hier ein paar Beispiele, wann die Teilkaskoversicherung greift:
  • Gebrauch durch Unbefugte
  • Schäden durch höhere Naturgewalten - dazu gehören Überschwemmung, Hagel, Blitzschlag oder Sturm; hier kann keine so genannte Körperschaft verantwortlich gemacht werden
  • Marderbiss an Verkleidung, Schläuchen und Kabeln
  • Wildschäden - Hinweis: wichtig ist es in den Verträgen darauf zu achten, dass "alle Tiere" im Wortlaut Erwähnung finden; denn nur so ist es garantiert, dass ein umfassender Schutz im Falle eines tierischen Zusammenstoßes gewährleistet ist)
  • Glasbruch
  • Kurzschlussschäden und Schmor an Kabeln
  • Explosion und Brand

Hier ein paar Beispiele, wann die Vollkaskoversicherung greift:
  • Fahrerflucht und/oder Parkschäden
  • Unfälle durch eigenes Verschulden
  • Vandalismus
  • Diebstahl
  • Kostenersatz bei Verlust der Kennzeichentafel und/oder der Fahrzeug-Papiere
  • Kostenersatz bei Anforderung eines Schlüsseldienstes und/oder Schlossänderungen

Außerdem springt die Vollkaskoversicherung ein, wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist oder eine verminderte Straffähigkeit vorliegt.

Ist eine vorübergehende Stilllegung sinnvoll?
Eine vorübergehende Stilllegung bietet sich bei Motorrädern zum Beispiel im Winter an. Allerdings haben das nicht alle Versicherungen im Angebot. Dies sollte vor Abschluss der Police geprüft werden, ob diese Möglichkeit besteht. Der große Vorteil für den Versicherungsnehmer ist, dass sich dadurch die Beiträge reduzieren, da sich das Risiko auf das so genannte "Garagenrisiko" minimiert. Das heißt, die Kaskoversicherung springt nur bei Versicherungsfällen ein, die sich innerhalb der Garage ereignen. Für diesen Fall muss das Fahrzeug abgemeldet werden oder der Zulassungsschein bzw. die Nummernschilder bei der Zulassungsstelle hinterlegt werden. Andere Versicherungen bieten von vorne herein einen Winternachlass an. Dazu wird das Motorrad zu bestimmtem Bedingen von November bis Februar günstiger versichert. Die Versicherung bezahlt demnach, wenn dem Motorrad in der Garage etwas passiert. Allerdings zahlt sie nicht, wenn in der Zeit der Stilllegung das Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser durch Eigen- oder Fremdverschulden zustande gekommen ist.

Zusatzversicherungen
Neben den bereits erwähnten Versicherungsmöglichkeiten bieten verschiedene Versicherer noch weitere Produkte rund um die Versicherung von Motorrädern an. Sie kann man, zum Beispiel, Notfallhilfe rund um die Uhr in Anspruch nehmen. Dabei wird die Fahruntüchtigkeit des Motorrads abgesichert und greift sobald das Bike fahruntauglich ist oder gar gestohlen wurde. Auch Fahruntauglichkeit durch Unfall, Totalschaden oder Panne ist mit einbezogen. Viele Hilfeleistungen (z.B. Bergen, Abschleppen und Pannenhilfe) sind in diesem Zusatz mitversichert. Nimmt man häufig einen Mitfahrer auf seinem Motorrad mit ist es wichtig diesen auch durch eine Insassen-Unfallversicherung abzusichern. Der Beifahrer ist bei allen Unfällen, die sich mit dem Fahrzeug ereignen versichert. Auch hier gibt es mehrere Wahlmöglichkeiten. Zur Auswahl stehen u.a. Versicherung für Invalidität oder Todesfall oder die Versicherung für Taggeld und Heilkosten.

Verkehrsrechtsschutz
Wenn man mit dem Motorrad unterwegs ist und es passiert etwas ist es wichtig bei eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen auf der sichern Seite zu sein. Auch hier gibt es wieder Auswahlmöglichkeiten: der Fahrzeugrechtsschutz und der Lenker-Rechtsschutz (siehe Rechtsschutzversicherung). Welche Versicherungsart und welche Zusätze für einen selbst interessant sind? Dies kann am besten ein ausführliches Gespräch mit einem Versicherungsmakler klären.