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KFZ-Versicherungen in Österreich

Mittlerweile gibt es in Österreich bereits fast sechs Millionen zugelassene Kraftahrzeuge und die Kfz Haftpflichtversicherung ist für jedes Fahrzeug eine Pflichtversicherung, hierzu zählen auch mehr als vier Millionen Personenkraftwagen. Mit Hilfe der Kfz Versicherung können begründete Ersatzansprüche abgegolten werden, welche einem Dritten, beispielsweise infolge eines Verkehrsunfalls, entstehen. Weiterhin werden Schäden von der Versicherungsgesellschaft reguliert, welche vom Versicherungsnehmer selbst verursacht wurden. Grundsätzlich sollte jeder Versicherungsnehmer bei der Wahl der richtigen Kfz Versicherung die entsprechenden Tarife und deren Möglichkeiten genau miteinander vergleichen.

Das so genannte Haftpflichtversicherungsrecht für Fahrzeuge ist in der Europäischen Union größtenteils einheitlich, allerdings weichen die Höchstgrenzen der Versicherungssumme in den einzelnen EU Staaten teils erheblich voneinander ab. In jedem Fall hat sich die Mindesthöhe der Versicherungssumme in den vergangenen Jahren stark verändert. Lag diese Summe vor wenigen Jahren noch bei drei Millionen Euro, so beträgt die Mindestsumme derzeit bereits sieben Millionen Euro. In dieser Summe sind eine Million Euro für entsprechende Sachschäden vorgesehen und sechs Millionen Euro entfallen auf entstandene Personenschäden.

Grundsätzlich gibt es aber auch Versicherungsgesellschaften, welche auch mit höheren Schadenssummen arbeiten und ein Abschluss einer Kfz Versicherung mit einer Versicherungssumme von zehn Millionen Euro ist durchaus denkbar. Im Gegensatz zu den entsprechenden Versicherungssummen, sind die durchschnittlichen tatsächlichen Schadenshöhen sehr gering und liegen nicht selten bei etwa 3.000 Euro jährlich. Dennoch sind die hohen Schadenssumme gerechtfertigt, denn die Folgen eines Verkehrsunfalls können unter Umständen den Fahrzeugführer in den wirtschaftlichen Ruin führen. Aufgrund des derzeit sehr hohen Verkehrsaufkommens und der schweren Fahrzeuge, kann ein gravierender Unfall schnell die Obergrenze der Versicherungen erreichen. Prinzipiell kommen die Versicherungsgesellschaften bis zur abgeschlossenen Versicherungssumme in voller Höhe auf, geht der Schaden jedoch über diese Grenze hinaus, dann muss der Versicherungsnehmer mit seinem Privatvermögen haften. Somit lohnt sich der Abschluss einer hohen Versicherungssumme, zumal die Unterschiede in den zu zahlenden Beiträgen eher niedrig sind.

Wer ist mit einer Kfz Haftpflichtversicherung eigentlich versichert?
In jeder Kfz Haftpflichtversicherung ist in jedem Fall der Eigentümer, der Halter und der derzeitige Lenker des Fahrzeugs versichert, aber auch die Insassen oder eine Person, welche einweist, profitieren vom entsprechenden Versicherungsschutz.

Welche Schadensfälle werden abgedeckt?
Verursacht der Versicherungsnehmer mit seinem Fahrzeug einen Schaden an anderen Personen, Fahrzeugen oder Objekten, dann werden diese Schäden von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft bis zur vertraglich festgesetzten Versicherungssumme übernommen. Wenn es erforderlich ist, dann übernimmt die jeweilige Versicherung auch die Kosten, welche aufgrund ungerechtfertigter Forderungen gegen den Versicherungsnehmer entstehen. In diesem Fall fungiert die Versicherung ähnlich wie eine Privathaftpflichtversicherung und zwar auch dann, wenn der Streitfall schlussendlich vor Gericht verhandelt werden muss. Auch Personenschäden, welche den mitfahrenden Personen entstehen, werden vom Versicherer beglichen. Gleiches gilt auch für Schäden am Gepäck und an der Bekleidung von Insassen.

Welche Schadensfälle werden nicht abgedeckt?
Sobald Schäden am eigenen Fahrzeug entstehen oder Gegenstände befördert werden, greift der Kfz Versicherungsschutz nicht. Weiterhin durch einen Unfall verursachte Personenschäden des Fahrers oder eine erforderliche Verteidigung in Strafverfahren sind nicht mitversichert.

Eine Einstufung der Fahrzeuge erfolgt im so genannten Bonus-Malus-System.
Bereits seit einigen Jahren werden die Kfz Haftpflichtversicherungen nach dem so genannten Bonus-Malus-System eingestuft, was ein ausgesprochen logisches System darstellt und welches die entsprechenden Versicherungsbeiträge nach der Höhe festlegt. In der Regel werden die Versicherungsprämien vom Versicherungsnehmer monatlich geleistet. Das bedeutet, dass dieses System für den Versicherungsnehmer zwei Seiten hat, die positive Bonus-Seite und die negative Malus-Seite. Die Versicherungsgesellschaften überwachen für einen gewissen Zeitraum mögliche Schäden und wenn keine Schäden zu verzeichnen sind, dann wird der Versicherungsnehmer eine Stufe herabgestuft. Verursacht der Versicherungsnehmer hingegen einen Schaden, dann wird er drei Stufen hinaufgestuft und die Prämie wird entsprechend verteuert.

Grundsätzlich fällt der Versicherungsnehmer jährlich um eine Stufe, sobald kein Schaden eingetreten ist. Wer also über eine lange Zeit unfallfrei im Verkehr unterwegs ist, vergünstigt auf diesem Weg seine Kfz Versicherungsbeiträge. Ein Neueinstieg in dieses System beginnt mit der Stufe 9, welche zeitgleich die teuerste Versicherungsprämie besitzt. Weiterhin wird auch die Motorleistung des entsprechenden Fahrzeugs zugrunde gelegt wird.

Wer einen entstandenen Schaden selbst zahlt, kann dadurch auch eine Abstufung vermeiden. Der Verkauf oder die Abmeldung des Fahrzeug bedeutet allerdings nicht, dass eine eventuell ungeliebte System-Stufe mit abgelegt wird, denn mit dem Kauf eines anderen Fahrzeug innerhalb eines Jahres, behält die vorherige Stufe weiterhin Gültigkeit. Wird ein Fahrzeug innerhalb der Familie oder des Haushalts verkauft, dann übernimmt der Käufer die bisherige Stufe des Verkäufers.

Wer also eine Kfz Versicherung abschließen möchte, sollte unbedingt über die Prämienstufe verhandeln, denn der Erwerb eines Neuwagens muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass das Fahrzeug in der Stufe 9 eingestuft wird, wenn der Versicherungsnehmer beispielsweise vorher mit einem anderen Fahrzeug in einer niedrigeren Stufe festgeschrieben war.