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Rechtsschutzversicherung in Österreich

1. Schnell kann es geschehen: Mitten im Konflikt
Im Laufe eines Lebens kann es auch den friedfertigsten Gemütern unterlaufen, dass sie in einen rechtlichen Streit verwickelt werden. Es braucht dazu gar nicht viel an menschlichem Fehlverhalten, um in diese Situation hinein zu geraten; es genügt schon, wenn man im Straßenverkehr einmal für eine Sekunde nicht bei der Sache ist und in der Folge davon z.B. nicht mehr rechtzeitig abbremsen kann und ein Unfall entsteht. Vor allen Dingen bei Personenschäden wird zumeist keineswegs nach dem Motto "Schwamm drüber "operiert, sondern der Sache nachgegangen und Schadensersatz und Schmerzensgeld gefordert. Auch man selbst kann spiegelbildlich sehr rasch in die Rolle des Opfers geraten und etwa bei der Überquerung einer Ampel von einem wenig aufmerksamen Autofahrer erfasst und geschädigt werden.

2. Potentielle Kostenquellen im Rechtsstreit
An dieser Stelle ist es ein äußerst angenehmes Gefühl, auf eine Rechtsschutzversicherung vertrauen zu können. Diese hat den Sinn und Zweck, dem Versicherungsnehmer bei der Wahrung und Durchsetzung seiner rechtlichen Interessen zu helfen. Dabei spielt es prinzipiell keine Rolle, ob der Versicherte vor Gericht und im Vorfeld als aktiver Part (Kläger) oder aber als Beklagter agiert. Besonders zu beachten ist insoweit, dass eine vollumfänglich absichernde Rechtsschutzversicherung sich nicht nur den Kosten widmet, die dadurch entstehen, dass sich der Versicherungsnehmer anwaltlich vertreten lässt. Dies markiert zwar ohne Zweifel einen gewichtigen und auch kostenintensiven Punkt im Rahmen eines Rechtsstreites. Es können jedoch weitere Posten hinzukommen, die nicht unbedingt Jedermann wie selbstverständlich vor Augen hat. Denn auch der Gerichtsapparat produziert Kosten, die in erster Linie zur Finanzierung der Richter und deren Mit- und Zuarbeiter entstehen. Je nachdem, wie kostenintensiv die jeweilige streitige Angelegenheit ist, desto höher sind auch die Gerichtskosten. Zwar hat nur diejenige Partei diese kosten zu schultern, die ihrerseits im Prozess unterlegen ist; da es aber nicht selten passiert, dass eine Klage teilweisen Erfolg hat und damit jeder der Beteiligten "ein bisschen gewinnt, ein bisschen verliert", kommt es häufig zu einer teilweisen Kostentragungspflicht für jede Partei. Des Weiteren kann es notwendig sein, Geld für die Bezahlung eines Gutachters aufzubringen. Einen solchen holt das Gericht im Einzelfall hinzu, wenn es alleine aufgrund der eigenen (juristischen) Fachkompetenz nicht in der Lage ist, die Situation adäquat zu würdigen und z.B. darüber zu entscheiden, wie schnell ein Kläger in etwa mit seinem Auto gefahren ist. Aus der Sicht desjenigen, der mit Hilfe eines Sachverständigen einen Beweis erbringen will, fällt insoweit besonders unglücklich ins Gewicht, dass es üblich ist, dass die Kosten für einen solchen Gutachter nicht erst am Ende des Prozesses zu erbringen sind. Vielmehr ist regelmäßig eine Vorleistung an den Sachverständigen notwendig, damit dieser seine Tätigkeit überhaupt erst aufnimmt. Ferner lässt er sich seine Expertisen in der Regel zu einem zwar marktüblichen, in absoluten Zahlen gleichwohl aber teuren Preis bezahlen. Insoweit kann eine Rechtsschutzversicherung eine erhebliche Erleichterung darstellen, sofern sie solche Kosten übernimmt.

3. Vom grundlegenden Schutz bis zur Komplettversorgung
Es ist natürlich nicht ohne Weiteres gesagt, dass eine Rechtsschutzversicherung alle oben aufgeführten Positionen selbstverständlich übernimmt und den Versicherungsnehmer von seinen Kostenpflichten entbindet. Genau so wenig, wie z.B. eine Haushaltsversicherung per se sämtliche Gegenstände einer Wohnung bzw. eines Hauses vor Untergang oder Verschlechterung schützt, bewahrt einen Versicherten eine Rechtsschutzversicherung davor, überhaupt irgendetwas investieren zu müssen. Es gilt auch hier die Devise, dass derjenige, der mehr bezahlt, auch mehr an Leistungen erhält. Z.B. kann es interessant sein, wenn man die Option aushandelt, sich im Streitfall seinen Rechtsanwalt frei wählen zu können. Andere Versicherungsgeber stellen einem hingegen bei einem Prozess oder einer vorgerichtlichen Vertretung schlicht einen Anwalt zur Verfügung, der für solche Fälle bei ihnen als kundiger Spezialist geführt wird. Noch grundsätzlicher ist wohl die Frage, für welche Fälle von Konflikten die Versicherung überhaupt greift und Unterstützung anbietet. Für viele Menschen mag es sich bspw. lohnen, gewisse strafrechtliche Fälle auszuklammern. Wer etwa ausschließen kann, dass er einem anderen Menschen - und sei es in einem Zustand äußerster Gereiztheit - einmal vorsätzlich auf die Nase schlägt oder wer kategorisch die Möglichkeit verneinen kann, einmal betrunken Auto zu fahren, der kann auf einen Schutz in strafrechtlichen Angelegenheiten leichter verzichten (sofern es um seine potentielle Rolle als Täter geht). Im Auge zu behalten ist ferner, wie lange der Vertrag mit der Rechtsschutzversicherung laufen würde. Besonders ausgedehnte Vertragszeiten sind für viele Menschen ein Argument, sich bei einem anderen Anbieter umzusehen. Schließlich gilt es zu bedenken, dass ein Rechtsstreit quasi nie unmittelbar vor einem Gericht beginnt. Zunächst werden Parteien miteinander Schriftverkehr führen und dabei gegebenenfalls ihre Anwälte hinzuziehen und einbinden. Es gilt insoweit auszuhandeln, ob die Rechtsschutzversicherung auch entsprechende vorgerichtliche Korrespondenz und Güteverhandlungen finanziert oder erst den eigentlichen Prozess.