Aufpassen beim Abschluss einer Haushaltsversicherung
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Worauf man beim Abschluss einer Haushaltsversicherung achten sollte

Wie bei jedem anderen Versicherungsabschluss auch, so gehören zum Abschluss einer Haushaltsversicherung Umsicht und das Beschaffen von Informationen vorab. Wer über ein fundiertes Grundwissen verfügt, findet genau die Versicherung, die zu ihm und den individuellen Bedürfnissen passt. Das beginnt bereits bei der Eigenschaft zahlreicher Anbieter komplette Versicherungspakete anzubieten, die günstiger sind als die jeweiligen Einzelversicherungen. Hier ist es ratsam zu prüfen, ob überhaupt alle Leistungen des Pakets benötigt werden. Oftmals ist das nicht der Fall und Einzelleistungen reichen aus. Bei vielen Versicherungen hat der Kunde die Wahl, in welchen zeitlichen Intervallen er den Beitrag zahlen möchte: monatlich, viertel- oder halbjährlich oder einmal im Jahr. Letzteres ist am günstigsten. Der Kunde sollte selbst entscheiden, ob er den Beitrag überweist oder dem Versicherungsunternehmen eine Einzugsermächtigung erteilt.

Bei längerfristigen Verträgen besteht häufig die Möglichkeit einen Laufzeitrabatt zu gewähren, der zwischen zehn und 30 % des jährlichen Beitrages liegt. Muss die Versicherung jedoch vorzeitig gekündigt werden, verlangen einige Versicherer die Rückzahlung dieses Rabattes. Was nicht gestattete ist, sind Dauerrabattklauseln, die besagen, dass der zurückzuverlangende Rabatt mit den Jahren ansteigt. Was den Versicherungsbeitrag spürbar senkt, ist der Selbstbehalt: Kleine Schäden wickelt der Kunde dann selbst ab. Auf diese Weise lassen sich zwischen zehn und 50 % des Versicherungsbeitrages sparen. Zu vielen Verträgen gehört eine Prämienanpassungsklausel, die regelmäßig die Beiträge erhöht. Auf diese Klausel muss genau geachtet werden, damit keine unverhältnismäßigen Erhöhungen Vertragsbestandteil werden. Gleichzeitig muss der Wert der Wohnung und des Hausrats präzise mit in den Vertrag einfließen, um einer Über- und Unterversicherung vorzubeugen. Da sich dieser Wert gelegentlich verändert, sollte ein Unterversicherungsverzicht in den Vertrag aufgenommen werden. Ohnehin ist es sinnvoll die Police regelmäßig auf ihre Aktualität zu überprüfen. In diesem Zusammenhang ist es ebenfalls wichtig den Versicherer auf besondere Wertgegenstände hinzuweisen, die generell nicht zum üblichen Versicherungsumfang gehören. Sie können - gegen Aufpreis - mitversichert werden, wobei dem Kunden in einigen Fällen eine Pflicht zur sorgfältigen Verwahrung auferlegt wird.

In zahlreichen Verträgen hat der Kunde für spezielle Anlässe, zum Beispiel längere Abwesenheit während einer Reise, besondere Maßnahmen zu treffen, etwa die Wasserzufuhr abstellen oder Fenster und Türen einbruchshemmend auszustatten. Auf solche Pflichten im Vertrag muss genau geachtet werden, damit nicht im Ernstfall die Leistungen verweigert werden. Prinzipiell gilt: Vor dem Abschluss sollten unterschiedliche Anbieter und ihre Leistungen in Ruhe geprüft werden: Beiträge, Ausschlüsse und Sonderkonditionen. Wer hier mit Bedacht vorgeht, findet "seine" Haushaltsversicherung. Und: Bei einem Schadenfall muss sie sofort verständigt werden.