Fahrrad - mitversichert oder nicht? Fahrradversicherung?
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Fahrrad - mitversichert oder nicht? Fahrradversicherung notwendig?

Der Fahrraddiebstahl ist in Österreich ebenso wie in allen anderen Ländern leider sehr weit verbreitet. Ob ein Rad versichert ist, fragen die meisten Besitzer jedoch erst, wenn es bereits gestohlen wurde. Viele glauben, mit einer Hausratsversicherung wäre das Fahrrad automatisch versichert, doch dem ist nicht immer so. Spezielle Fahrradversicherungen sind dagegen auch nicht zwingend notwendig, um im Falle eines Diebstahls den Schaden ersetzt zu bekommen.

Wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, muss das Rad jedoch gezielt anmelden, damit es überhaupt den Schutz der Versicherung genießen kann. Meist sind die Bedingungen jedoch sehr streng. Wird das Rad abgestellt, muss es ordentlich gegen Diebstahl abgesichert sein. Manche Versicherungen verlangen gar, dass es auch in geschlossenen Räumen angekettet sein muss. Zudem ist die Zeit des Diebstahls entscheidend. Viele Versicherungen greifen beim Fahrraddiebstahl nur, wenn er zwischen 22.00 und 6.00 Uhr stattfand. Tagsüber genießt es entweder gar keinen Schutz oder nur, während es sich in Gebrauch befindet. Auch hier ist es wichtig, genau auf die Klauseln des Vertrages zu achten. Falls das Fahrrad nach dem Anketten nicht mehr "in Gebrauch" sein sollte, verspricht das Versicherungsunternehmen einen Schutz, der nur sehr selten greift. Schließlich darf das Rad auch nicht ohne Kette aus den Augen gelassen werden.

Spezielle Fahrradversicherungen sind in Bezug auf die Klauseln nicht wesentlich besser gestellt. Diese lohnen daher vor allem dann, wenn keine allgemeine Hausratsversicherung vorliegt. Jedoch muss auch hier beachtet werden, dass der Versicherungsschutz davon abhängt, ob das Rad genügend gegen Diebstahl geschützt war. Im Gegensatz zu normalen Hausratsversicherungen kann bei der Fahrradversicherung jedoch auch Vandalismus versichert werden. Dies muss jedoch gezielt im Vertrag erwähnt werden. Ohne diesen zusätzlichen Schutz greift die Versicherung nur, wenn das ganze Rad gestohlen wurde. Werden einzelne Teile abmontiert oder wird das Rad stark beschädigt wiedergefunden, zahlt die Versicherung nichts. Auch wenn ein Versicherungsfall eintritt, kann das Versicherungsunternehmen jedoch die Zahlungen sehr niedrig halten. Beim Abschluss des Tarifes ist daher darauf zu achten, ob die Versicherungssumme mit dem Wert des Rades auch tatsächlich übereinstimmt. Bei Hausratsversicherungen ist die Summe, die bei Fahrraddiebstahl gezahlt wird meist auf 5 % der gesamten Versicherungssumme begrenzt. Spezielle Fahrradversicherungen lassen den Wert des Rades im Vertrag festhalten. Doch nicht bei allen Unternehmen wird auch der gesamte Wert erstattet, wenn der Versicherungsfall eintritt.