Sparen bei der Kfz-Versicherung: Jährliche Zahlweise
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Sparen bei der Kfz-Versicherung: Jährliche Zahlweise

Ein Kfz muss in Österreich zumindest haftpflichtversichert sein, um für den Straßenverkehr zugelassen werden zu können. Optional besteht die Möglichkeit, zusätzlich dazu eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Welchen Sinn hat die Haftpflichtversicherung?
Sie stellt sicher, dass Schäden, die mit dem Fahrzeug verursacht werden, über die Versicherung reguliert werden können. Wenn der Lenker beispielsweise eine Vorrangtafel missachtet und es dadurch zu einem Unfall kommt, so bezahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden am Auto des Unfallgegners. Das Bonus-Malus-System, das für Personenkraftwagen in Österreich gilt, belohnt unfallfreie Fahrer durch Prämienreduzierung. Verursacht ein Lenker einen Schaden, so erhöht sich analog dazu die Prämie. Der Betrag, den der Kfz-Besitzer an die Versicherung überweist, enthält allerdings neben den Kosten für den Versicherungsschutz auch die motorbezogene Versicherungssteuer. Der Staat hat den Versicherungsunternehmen vor einigen Jahren die Aufgabe übertragen, diese einzuheben und an das Finanzamt abzuführen. Damit sollte die Entrichtung der Steuer effizienter gestaltet werden, denn früher mussten die Autofahrer monatlich eine Steuermarke kaufen, einkleben und bei Kontrollen vorweisen. Die motorbezogene Steuer sollte übrigens bei jedem Versicherungsvergleich bedacht werden - je stärker das Auto, umso höher die Forderung der Versicherung, obwohl sich an der Prämie selbst nichts ändert!

Warum gibt es die motorbezogene Versicherungssteuer?
Der Staat ist bekanntlich findig, wenn es um Einnahmen geht. So möchte er auch dafür, dass er dem Autofahrer die Infrastruktur zur Verfügung stellt, Geld haben, und zwar in Form besagter Steuer.

Wie wird sie errechnet?
Ausgangspunkt ist die Motorleistung des zu versichernden Kfz. Zunächst werden von dieser Leistung 24 Kilowatt abgezogen, von der verbleibenden Anzahl sind pro Kilowatt 0,55 Euro zu entrichten. Die Mindeststeuer beträgt 5,50 Euro, die Höhe ist mit maximal 60 Euro limitiert. Unter gewissen Umständen ist eine Befreiung von dieser Steuer möglich, nähere Informationen dazu sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen zu finden.

Was ist sonst zu beachten?
Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Während es der Haftpflichtversicherung bezüglich der Prämienhöhe egal ist, ob Sie monatlich, vierteljährlich oder jährlich bezahlen, gibt es bei der motorbezogenen Versicherungssteuer je nach Zahlungsrhythmus Unterjährigkeitszuschläge. Diese betragen bei monatlicher Zahlung stolze zehn Prozent, bei vierteljährlicher Zahlung acht und bei halbjährlicher Zahlung sechs Prozent. Wer diese Abgabe also so günstig wie nur möglich entrichten möchte, ist mit der jährlichen Zahlungsweise optimal beraten.