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Mit einer Rechtsschutzversicherung schafft der Versicherungsnehmer die finanzielle Grundlage für einen Rechtsstreitfall. Der Versicherer verpflichtet sich zur Kostenübernahme, wenn solch eine Situation eintritt. Im Lebensalltag kann das schnell, und zwar sehr schnell geschehen. Typische Rechtsstreitfälle entstehen aus einem Verkehrsunfall, oder aus einer Personen- respektive Sachbeschädigung. In beiden Fällen stellt sich die Frage nach Verursachung, nach Schuld und nach dem finanziellen Schadenersatz. Wenn sich Schädiger und Geschädigter nicht einigen können, wird um das Recht gestritten. Das kostet auf jeden Fall Geld, und an dieser Stelle kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel.

Der Rechtsschutzversicherer prüft zweierlei: zum einen muss ein versicherter Rechtsschutzfall vorliegen, und zum anderen muss die Führung des Rechtsstreits eine realistische Erfolgsaussicht haben. In der Praxis prüfen die Juristen der Rechtsschutzversicherung den Vorgang aus rechtlicher Sicht. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die so genannte Deckungszusage erteilt. Sie ist die schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für ein Rechtsschutzbedürfnis vorliegen. Näheres zu Art und Umfang des versicherten Rechtsschutzes bestimmen die Versicherungspolice sowie die Versicherungsbedingungen. Der Versicherte kann ab jetzt sein Recht anwaltlich wahrnehmen lassen, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen. Der von ihm ausgewählte und beauftragte Rechtsanwalt rechnet seine Kosten direkt mit der Rechtsschutzversicherung ab.

Eine umfassende Rechtsschutzversicherung setzt sich aus Bausteinen für die einzelnen Versicherungsrisiken zusammen. Wichtig sind der Verkehrs-, der Familien-, der Schadenersatz- sowie der Arbeitsrechtsschutz. Ausschlaggebend ist für eine umfassende Rechtsschutzversicherung, ob der Versicherungsnehmer als Arbeiter oder Angestellter unselbständig tätig oder selbständig ist, beispielsweise als Unternehmer oder Freiberufler. Darüber hinaus auch, ob er Haus oder Wohnung gemietet hat, oder ob er als Eigentümer seine Immobilie hier in Österreich selbst bewohnt. Für Ferienimmobilien in Österreich kann die Rechtsschutzversicherung bausteinartig erweitert werden.

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