Private Krankenversicherung
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Private Krankenversicherung

In Österreich gilt, ebenso wie in anderen EU-Mitgliedsländern auch, das zweigleisige Krankenversicherungssystem. Die gesetzliche Krankenversicherung kann als eine Basisversicherung betrachtet werden. Krankheiten sowie Gesundheitsrisiken werden weitgehend durch ihren Leistungskatalog abgedeckt; aber eben nur weitgehend, und nicht in allen Fällen komplett oder wunschgemäß. Mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung lässt sich der Krankenversicherungsschutz deutlich verbessern. Deren Leistungskatalog liest sich wie ein Dienstleistungsangebot, und als solches sollte er auch verstanden werden.

Zu den einzelnen Bereichen wie ambulante, stationäre oder Zahnbehandlung kann anhand des jeweiligen Tarifes ausgewählt werden, in welchem Umfang der bestehende Versicherungsschutz optimiert werden soll. Der Preis dafür wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Die private Krankenversicherung bietet einen erweiterten und ergänzenden Versicherungsschutz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Beim stationären im Krankenhaus werden alle anfallenden Kosten der Sonderklasse übernommen. Es sind die Mehrkosten gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse für die Chefarztbehandlung, die Unterbringung im Zweibettzimmer, die freie Arzt- und Krankenhauswahl, oder für ein Ersatztagegeld anstelle der Inanspruchnahme dieser Leistungen.

Im ambulanten Bereich sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse oftmals wenig zufriedenstellend. Manches könnte besser oder anders sein, und einige Behandlungsmethoden werden schlichtweg nicht anerkannt. Diese Lücke lässt sich mit einer privaten Krankenzusatzversicherung schließen. Hier werden Leistungen angeboten, die bei der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeklammert sind. Und ähnlich verhält es sich bei den Tarifen für Zahnbehandlung sowie Zahnersatz. Die Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung ist dürftig und in keiner Weise ausreichend. Hier kann eine private Krankenversicherung helfen, wenngleich auch deren Tarife in den meisten Fällen nicht kostendeckend sind. Der Selbstbehalt, also die Eigenbeteiligung des Versicherten ist je nach Tarif mehr oder minder hoch. Auf jeden Fall aber besteht mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung die Möglichkeit, eine vorhandene Versicherungslücke zu schließen und so die medizinische Versorgung zu verbessern.

Jede Krankenzusatzversicherung ist ein privater Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Der Vertrag kommt durch das Angebot und dessen Annahme zustande. Der Antrag ist die Grundlage für den zukünftigen privaten Krankenversicherungsvertrag und muss vom Versicherten vollständig sowie wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Rechtsgrundlage ist die Krankenversicherungspolice, die in einer Grundausfertigung ausgestellt und in den folgenden Jahren mit aktualisierten Nachträgen ergänzt wird. Der Versicherte kann im Laufe der Zeit die einzelnen Tarife innerhalb der Bereiche ambulante, stationäre sowie Zahnbehandlung wechseln. Gründe dafür können zum Beispiel Veränderungen in der medizinischen Versorgung sein. Beim Neuabschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung sind tarifliche Wartezeiten zu beachten, die sich in allgemeine und besondere Wartezeiten untergliedern.

Als Fazit bleibt die Feststellung, dass sich eine private Krankenzusatzversicherung anbietet bis hin zu notwendig ist, um als Patient bei einer medizinischen Versorgung mitreden und mitentscheiden zu können.