Am 15. April 2014 endet die Winterreifenpflicht
Zwischen dem 1. November und 15. April besteht in Österreich die Winterreifenpflicht. Die Winterreifenpflicht besagt, dass bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen - das sind Eisfahrbahnen, Schneefahrbahnen sowie Schneematschfahrbahnen - Winterreifen am Auto montiert sein müssen. Das Fahrzeug darf während dieser Fahrbahnverhältnisse nur in Betrieb genommen werden, wenn auf allen Rädern Winterreifen montiert sind.
Der letzte Winter
Auch wenn der Winter 2013/14 mild war, haben die Österreicher vorschriftsmäßig reagiert. Viele werden im Nachhinein der Ansicht sein, dass sich Winterreifen dieses Jahr nicht rentiert haben, jedoch ist eine höhere Sicherheit gegeben. Vor allem die gefrierende Fahrbahn ist eine Gefahr für den Autofahrer mit Sommerreifen. Nun kann man die Reifen wieder umstecken. Mit 15. April endet die Winterreifenpflicht in Österreich. Der Fahrer kann ab diesem Datum mit Sommerreifen fahren. Es gibt jedoch keine Sommerreifenpflicht. Das bedeutet, dass der Fahrer das ganze Jahr mit den Winterreifen fahren kann.
Es gibt keine Sommerreifenpflicht
Natürlich ist es empfehlenswert, wenn der Autofahrer im Sommer mit Sommerreifen fährt. Sommerreifen haben eine andere Beschichtung; Winterreifen erfüllen nur bedingt die sicherheitstechnischen Maßnahmen im Straßenverkehr. Eine Möglichkeit, wie das permanente Umstecken erspart bleibt, sind die Ganzjahresreifen. Die Ganzjahresreifen - oder auch Allwetterreifen - kann der Fahrer das ganze Jahr verwenden. Die Reifen sind bei der Winterreifenpflicht genauso zulässig wie als Sommerreifen.
Lange Wartezeiten sind vorprogrammiert
Wer seine Reifen nicht selbst wechselt, muss rechtzeitig für einen Termin anfragen. Autofahrerclubs oder Werkstätten bieten den Reifenwechsel an. Dieser kostet in der Regel zwischen 15 Euro und 35 Euro. Viele Autohändler übernehmen auch die Lagerung der Reifen - hier ist die Gebühr unterschiedlich. Wer mit 15. April wieder mit Sommerreifen unterwegs sein möchte, sollte drei Wochen vorher den Termin vereinbaren. Warte Langezeiten sind vor dem 15. April vorprogrammiert. Nach dem Reifenwechsel ist es ratsam, wenn der Autofahrer die Reifen von der Werkstatt prüfen lässt. Haben die Winterreifen bereits ihre gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe verloren, ist es ratsam, bereits im Sommer neue Winterreifen zu bestellen.
Am 15. April endet die Winterreifenpflicht
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11.04.2014